Oft kann es sein, dass man bei einem Versicherungsvergleich eine günstigere Hausratversicherung findet und die alte daher kündigen möchte. Doch dies kann man nicht von heute auf morgen machen. Die Kündigungsfristen der Hausratversicherung sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ersichtlich.
Beachten Sie, dass die Kündigung am letzen Werktag vor dem Beginn der Kündigungsfrist eintreffen muss. Andernfalls ist die Kündigung nichtig und der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein Jahr.