Schadenfall: Manchmal kündigt der Versicherer

Versicherer können bei Schadensfällen die Hausratversicherung kündigen und machen davon Gebrauch, wenn ein Versicherungsvertrag aus ihrer Sicht eine hohe Schadensbelastung aufweist. Es kann schwierig sein, dann eine neue Versicherung abzuschliessen. Darauf hat zuletzt die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) hingewiesen. Alternativ zur Kündigung werden Versicherten vom Versicherer bisweilen neue Konditionen vorgeschlagen. Die anzunehmen, kann eine gute Entscheidung sein. Allerdings sind solche Situationen auch stets eine gute Gelegenheit, Angebote verschiedener Versicherer für eine Hausratsversicherung miteinander zu vergleichen, um das beste zu wählen.

Kündigung nach vielen Schadensfällen

Die NZZ berichtete in der Onlineausgabe vom 15.01.2016 von einer Familie, die bei einem Versicherer die Hausrat-, Privathaftpflicht- und Gebäudeversicherung abgeschlossen hat. Wiederholt war es bei der Familie in den letzten Jahren zu Schadensfällen gekommen: Es ging um entwendete Velos, eine bei einem Einbruchsversuch demolierte Balkontür sowie eine gestohlene Aktentasche, die auch den Hausschlüssel enthielt, sodass im Mehrfamilienhaus ein Austausch vieler Schlösser nötig wurde.

Schliesslich kam es dann noch zu einem Sportunfall mit einem beschädigten Ruderboot sowie zu einer eingeschlagenen Ferienhausscheibe, berichtet die NZZ. Nach den letzten beiden Schadensfällen hat der Versicherer der Familie dann die Versicherung gekündigt, was laut NZZ für die Versicherten überraschend kam. Der Versicherer habe ohne jede Vorankündigung gekündigt; zumal man sich vor wenigen Jahren noch auf eine deutliche Erhöhung des Selbstbehalts bei Fahrrädern geeinigt habe.

SRF meldete 2013 Anstieg der Kündigungen

Bereits Anfang 2013 meldete das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF), dass immer mehr Versicherungen nach mehreren Schadensfällen die Police kündigen. Das SRF zitierte damals Martin Lorenzon, den Ombudsmann bei der Schlichtungsstelle für Versicherungen, mit dem Rat, bei einer Kündigung „unbedingt das Gespräch mit verschiedenen Versicherungen zu suchen“. Ziel sei es, eine neue Versicherungslösung zu finden.

Scheitern die Gespräche, sollte man sich auch an den ursprünglichen Versicherer wenden, um zu schauen, ob man mit ihm eine gemeinsame Lösung findet. Sie kann etwa in einer höheren Prämie, einem höheren Selbstbehalt oder dem Ausschluss von gewissen Schäden aus der Versicherung liegen. Stehen mehrere Angebote zur Auswahl, sollte man die Kündigung zum Anlass nehmen, nochmals zu vergleichen, welche Versicherung die besten Konditionen bietet.

Kündigungen im Schadensfall: selten oder häufig?

Die NZZ rät LeserInnen im Kündigungsfall, den bereits erwähnten Ombudsmann zu kontaktieren. Die Zeitung verweist darauf, dass man unter www.ombudsman-assurance.ch „ein Formular herunterladen und die notwendigen Informationen eintragen“ kann, damit der Fall bearbeitet wird. Anders als das SRF 2013 hält die NZZ die Kündigung im Schadensfall aber eher für eine Ausnahme. Laut NZZ führen pro Jahr beispielsweise bei der Helvetia 0,02% bis 0,04% aller gemeldeten Schadensfälle zu einer Kündigung.