Immobilien-Garantie gegen versteckte Mängel beim Hauskauf!

Der Erwerb einer gebrauchten Immobilie hält im ungünstigen Fall unangenehme Überraschungen für den Käufer bereit. Die Rede ist von verstecken Mängeln, die sich erst nach dem Einzug bemerkbar machen. Der Verkäufer haftet bei solchen Mängeln meistens nicht und der neue Hausbesitzer bleibt auf den Kosten sitzen.

Eine Absicherung für solche Fälle war bisher schwierig. Der Versicherer Zurich macht nun alles etwas einfacher und schützt Hauskäufer mit einer neuen Immobilien-Garantie vor solchen Kosten. Und diese Versicherung greift nicht nur bei Hausschäden, sondern zusätzlich bei Schäden an der Haustechnik und an eingebauten Haushaltsgeräten.

Verdeckte Schäden können überall auftreten

Verlässt man sich bei einem Hauskauf auf das blosse Auge, können einige Mängel schnell unentdeckt bleiben. Manch ein Dach macht vielleicht auf den ersten Blick einen soliden Eindruck und dennoch kommt es nach einer Weile zu Schäden, die auf Mängel am Dach zurückzuführen sind. Auch Heizungen bergen ein grosses Schadenspotential. Und in beiden Fällen können die Reparaturkosten schnell in die Höhe steigen. Den Verkäufer der Immobilie können die Käufer hier allerdings oftmals nicht zur Verantwortung ziehen.

Kaufverträge schützen oft nicht bei verdeckten Mängeln

Die notariellen Verträge für Hausverkäufe enthalten in der Regel Klausen, laut derer der Verkäufer nicht für versteckte Mängel haftet. Es gibt dann keine rechtliche Grundlage, um ihn im Nachhinein zur Verantwortung zu ziehen. Ist der Vertrag durch den Käufer unterzeichnet, ist eine entsprechende Klausel rechtskräftig.

Arglistiges Verhalten muss nachgewiesen werden

Hat der Verkäufer die Mängel wissentlich verschleiert, liegt die finanzielle Last dagegen theoretisch bei ihm. Allerdings muss man ihm nachweisen, dass er tatsächlich von den Mängeln gewusst hat. Das ist oft schwierig. In vielen Fällen ist es deshalb ratsam, gebrauchte Immobilien vor dem Kauf durch einen Gutachter begehen zu lassen. Die Erstellung eines umfassenden Gutachtens ist zumeist wesentlich günstiger, als die Übernahme von Bau- und Sanierungskosten im Fall verdeckter Schäden, die erst im Nachhinein bemerkt werden.

Die neue Zurich Immobilien-Garantie

Mit der Immobilien-Garantie bietet der Versicherer Zurich jetzt eine Lösung für diejenigen, die sich beim Kauf von Bestandsimmobilien absichern möchten. Die Immobilien-Garantie greift bei Schäden an Dächern, Fassaden sowie an der Haustechnik und an eingebauten Haushaltsgeräten. Der Schutz gilt für die ersten zwei Jahre nach dem Hauskauf. Innerhalb dieser Zeit übernimmt Zurich bei aufgedeckten Schäden die Reparaturkosten oder sorgt für einen Ersatz zum Neuwert.

Oftmals werden allerdings Alterslimits definiert. So sind etwa Bauteile zur Wärmeerzeugung wie zum Beispiel Ölheizungen und Wärmepumpen nur mitversichert, sofern sie bei Vertragsabschluss maximal 25 Jahre alt sind. Dächer dürfen maximal 40 Jahre alt sein. Eine Ausnahme sind Kunststoff-Foliendächer, die maximal 20 Jahre sein dürfen. Eingebaute Hausgeräte wie etwa Waschmaschine, Backofen und Geschirrspüler dürfen maximal zehn Jahre alt sein, damit sie mitversichert sind. Kommt es zu Schäden, bei denen die Versicherung greift, liegt der Selbstbehalt bei der Immobilien-Garantie bei 500 Franken.

Die Immobilien-Garantie bietet auch Vorteile für Verkäufer

Die Immobilien-Garantie bietet nicht alleine Vorteile für den Käufer, sondern auch für den Verkäufer. Er kann für seine Immobilie zusätzlich mit der Sicherheit werben, die der Käufer bei einem Kauf hat. Und die Immobilien-Garantie bietet ihm bei Schäden am Haus einen gewissen Schutz vor Auseinandersetzungen mit dem Käufer.

Für Einfamilienhäuser gibt es die Immobilien-Garantie in den Varianten Silber- und Gold-Package mit Versicherungssummen von 30.000 beziehungsweise 50.000 Franken bei einer Prämie von 2.500 bzw. 5.000 Franken. Für Stockwerkeigentum existiert eine separate Paketvariante mit einer Versicherungssumme von 20.000 Franken bei einer Prämie von 1.950 Franken.