Viele Menschen haben irgendwann einmal eine Hausratversicherung mit einer bestimmten Versicherungssumme abgeschlossen, die mittlerweile aufgrund neuer Anschaffungen möglicherweise zu niedrig ist. In diesem Fall ist der Hausrat unterversichert. Im Schadensfall bekommt man dann eventuell nicht den vollen Schaden ersetzt.
Hat man seinen Hausrat etwa für 24.000 Franken versichert und der Hausrat hat einen Wert von 30.000 Franken erreicht, so handelt es sich um einen unterversicherten Hausrat. Die Versicherungssumme entspricht achtzig Prozent des tatsächlichen Hausratwerts. Das bedeutet, dass man im Schadensfall auch nur achtzig Prozent der Schadenssumme bezahlt bekommt. Wurden etwa Elektrogeräte im Wert von 1.000 Franken gestohlen, so würde der Versicherte im Beispielfall achtzig Prozent dieser Summe und damit 800 Franken erhalten. Machbar ist allerdings ein Unterversicherungsverzicht. Er wird etwa möglich, wenn der Versicherte die Versicherungssumme festlegt, indem er einen von der Versicherung vorgegebenen Betrag von beispielsweise 650 Franken mit der Quadratmeterzahl seiner Wohnung multipliziert. Dann verzichten Versicherungsgesellschaften im Schadensfall auf eine Prüfung, ob der Hausratwert vielleicht über der Höhe der Versicherungssumme liegt.
Die pauschale Versicherungssumme einer Hausratversicherung mit Unterversicherungsverzicht ist grosszügig bemessen. Das bedeutet auch, dass die Prämien möglicherweise höher ausfallen, als es beim Wert des Hausrats notwendig wäre. Die bessere Variante ist es daher oftmals, den tatsächlichen Wert des Hausrats zu ermitteln, die Versicherungssumme daran zu orientieren und eventuell im Laufe der Zeit anzupassen. Den Wert des Hausrats zu ermitteln, ist allerdings für Laien nicht ganz einfach. Bisweilen bieten Versicherungsgesellschaften jedoch Hilfe an. So kann etwa auf der Website der Zurich Connect ein Inventarblatt „Haushaltversicherung“ heruntergeladen werden, das bei der Ermittlung der richtigen Versicherungssumme für die Hausratsversicherung hilft.
Bauherren sind haftpflichtig, wenn durch ihre Baustelle anderen Menschen ein Schaden entsteht. Die Bauherren-Haftpflichtversicherung übernimmt dabei die finanziellen Folgen. Andere Fälle rund um den Hausbau deckt die Bauwesenversicherung ab. Sie greift, wenn am entstehenden Bauwerk selbst Schäden auftreten.
Durch die Bauherren-Haftpflichtversicherung werden in der Regel sowohl Sach- als auch Personenschäden gedeckt, die durch die Baustelle des Versicherten verursacht wurden. Beispiele für Fälle, in denen ihre Bauherren-Haftpflichtversicherung greift, schildern etwa die Gesellschaften Basler Versicherungen und Mobiliar auf ihren Websites. So zahlen die Haftpflichtversicherungen etwa bei Rissen am Nachbargebäude, die durch Arbeiten an der Baustelle entstehen. Falls schlecht gesicherte und von einem Gerüst fallende Bretter jemanden auf der Strasse verletzen oder Dachziegel auf dem Bau sich lösen und ein Auto beschädigen, zahlen Bauherren-Hausratversicherungen oftmals ebenfalls. Allerdings gilt wie bei anderen Versicherungen: Man sollte auf die Ausschlüsse achten.
Mit einer Bauwesenversicherung sind Schäden am Bauwerk gedeckt, die etwa durch eine beim Betonieren einstürzende Geschossdecke entstehen. Diebstahl von Bauteilen und Schäden durch Vandalismus werden oft ebenfalls durch die Versicherung bezahlt. Versicherte sollten allerdings auf den genauen Wortlaut bei Fallbeispielen achten, die einige von der Bauwesenversicherung übernommene Schadensfälle beschreiben. Sollte etwa dort stehen, dass Schäden an der Baugrube durch aussergewöhnliches Hochwasser durch die Versicherung gedeckt sind, bleibt die Frage, wie „aussergewöhnlich“ definiert wird. In jedem Fall gilt bei beiden Versicherungen rund um den Hausbau: Vergleichen der Angebote verschiedener Gesellschaften kann sich lohnen.