Hausratversicherung zahlt Arzt fürs Haustier? Manchmal!

Möchte man einen Versicherer an den Kosten einer medizinischen Behandlung fürs Haustier beteiligen, benötigt man eine Haustierversicherung. Stimmt? ja. Aber nicht immer. In manchen Fällen greift auch die Hausratversicherung, vorausgesetzt, dass man die passende Variante gewählt hat. Ein Beispiel dafür ist die Hausratversicherung des Versicherers Helvetia: Sie bietet einerseits einen Baustein, der bei Unfallbehandlungskosten für Haustiere und auch bei Vergiftungen der Tiere greift. Und es gibt noch einen weiteren Baustein, der allgemein als Krankenversicherung für Haustiere dient.

Versicherungsfall, Leistungen und Ausschlüsse sind wichtig

Bei der Auswahl von Bausteinen der Hausratversicherung, die medizinische Kosten für Haustiere übernehmen, sind – wie bei der Auswahl der meisten Versicherungen und Versicherungsbausteine – neben der Prämienhöhe vor allem drei Fragen wichtig. Wann greift die jeweilige Versicherung (Versicherungsfall), welche Leistungen bietet sie und welche Ausschlüsse gibt es?

Schadensfälle: Helvetia definiert beispielsweise beim Baustein „Unfallbehandlungskosten für Hunde, Katzen und andere Haustiere“ als Versicherungsfall einen Unfall des Tieres und zwar im Detail „jede körperliche Einbusse, hervorgerufen durch eine plötzliche äussere Einwirkung, deren Ursache eine zufällige und unfreiwillige ist (inkl. während eines Transportes) und nicht Folge einer Krankheit ist“. Vergiftungen werden dem Unfall bei diesem Baustein gleichgestellt.

Leistungen: Ist der Schadensfall gegeben, übernimmt die Helvetia tierärztliche Honorare und Kosten für physiotherapeutische Behandlungen, für Pharmazeutik und Hilfsmittel sowie für homöopatische Heilmittel, chirurgische Eingriffe, radiologische und radiotherapeutische Untersuchungen und Behandlungen, Spitalaufenthalte und Notfalltransporte durch eine Tierambulanz. Im Extremfall ist darüber hinaus die Kostenübernahme bei notwendig werdenden Einschläferungen gewährleistet.

**Ausschlüsse: **Die Versicherung greift beispielsweise NICHT bei „Krankheiten und Unfallfolgen, die sich vor Inkrafttreten der Versicherung ereignet haben, erkennbar waren oder von einem Tierarzt anlässlich einer Untersuchung hätten erkannt werden müssen“, oder bei Gesundheitsbeeinträchtigungen aufgrund von Wettkämpfen und Trainings.

Genau diesen Dreiklang aus definierten Schadensfällen, Leistungen und Ausschlüssen sollte man sich vor einem Abschluss auch beim Helvetia Baustein „Krankenversicherung für Hunde und Katzen“ anschauen, der neben dem Unfallschutz ebenfalls in die Hausratversicherung aufgenommen werden kann. Nur durch Betrachtung aller drei Punkte und der Prämienhöhe, kann man diese Helvetia-Bausteine beispielsweise mit den Konditionen einer reinen Tierversicherung vergleichen.

Auch Exoten kann man versichern

Bei der maximalen Versicherungssumme fürs Haustier kann der Versicherte zwischen 2.000 und 5.000 Franken wählen, schreibt Helvetia im Unternehmensblog. Berücksichtigen sollte man bei der Auswahl der Versicherungssumme aber die mögliche Höhe der Behandlungskosten. „Holt sich beispielsweise ein Hund durch einen Sprung oder Sturz einen Kreuzbandriss, kostet die Operation schnell mal zwei- bis dreitausend Franken“, wird Melanie Sauter, Leiterin des Teams Sach-Schaden bei Helvetia, im Blog zitiert. Versichert werden können übrigens nicht nur klassische Haustiere wie Hund oder Katze, sondern auch Exoten wie Krokodile oder Vogelspinnen, sofern behördliche Bestimmungen zur Tierhaltung befolgt werden. Bei solch exotischen Tieren wird die Prämie individuell berechnet.

Die Hausrat greift auch bei Tierdiebstahl

Nicht nur Unfälle, Vergiftungen und Krankheiten des Tieres lassen sich über die Hausrat versichern. Im Rahmen der Hausratversicherung gelten Haustiere als Sachen und sind somit zusätzlich gegen Diebstahl versichert. Das lindert zwar nicht den persönlichen Schmerz, wenn ein geliebtes Haustier gestohlen wird, aber zumindest gibt es einen finanziellen Ausgleich.