Hausratversicherung: Welche Diebstähle und Folgeschäden sind versichert?

Wer eine Hausratversicherung abschliesst, möchte natürlich einen umfassenden Versicherungsschutz geniessen. Doch welche Art von Diebstählen und Folgeschäden sind versichert? Bezahlt die Versicherungsgesellschaft auch, wenn eine Drittperson einen Schaden verursacht?

Richtig reagieren, damit die Versicherung den Schaden übernimmt

Nichts ist wohl unangenehmer, als wenn man nach Hause kommt und bemerkt, dass Einbrecher am Werk waren. Damit aber die Täter ausfindig gemacht werden und die Versicherung den Schaden auch übernimmt, müssen Sie einige Regeln beachten:

Welche Diebstähle sind versichert?

Grundsätzlich werden Schäden, welche durch einen Einbruch oder durch Beraubung entstehen, durch die Hausratversicherung gedeckt. Bei einfachem Diebstahl handelt es sich weder um Raub noch um Einbruch. Diese Risiken können mit einer Zusatzpolice versichert werden. Aber Vorsicht: Nicht gedeckt sind Diebstähle, die aus Fahrlässigkeit oder Unachtsamkeit entstehen. Beispielsweise kann dies der Fall sein, wenn Sie die EC-Karte und den PIN in derselben Brieftasche aufbewahren.

Welche Folgeschäden sind versichert?

Wenn in Ihrer Wohnung ein Schaden erfolgt, ersetz die Hausratversicherung den Wert Ihrer beweglichen Gegenständen. Unter gewissen Umständen, beispielsweise infolge einer Überschwemmung, muss Ihre Wohnung geräumt werden und Sie müssen vorübergehend in ein anderes zu Hause ziehen. In solchen Fällen sind die definierten Leistungen in Ihrer persönlichen Police ersichtlich. Daher ist es für Sie umso wichtiger, dass Sie die Leistungen vor dem Eintreten eines Schadenfalls kennen. Eventuell ist es von Vorteil, wenn Sie eine entsprechende Zusatzversicherung abschliessen.

Welche Schäden durch Drittpersonen sind versichert?

Wenn eine Drittperson bei Ihnen zu Hause einen Schaden (zum Beispiel durch Feuer oder Wasser) verursacht, können Sie diesen belangen. Der Betroffene ist dazu verpflichtet, Ihnen den Zeitwert des beschädigten Gegenstands zu bezahlen. Wenden Sie sich in einem solchen Fall aber zuerst an die Hausratversicherung. Diese ersetzt Ihnen den Gegenstand zum Neuwert – unabhängig vom aktuellen Wert.