Bisweilen warnen Versicherer ihre Versicherten und potenzielle Kunden bei der Hausratversicherung vor einer möglichen Unterversicherung, die im Lauf der Zeit entsteht. Zu solch einer Unterversicherung kann es kommen, wenn der Hausrat um viele wertvolle Gegenstände bereichert wurde. Bleibt der Hausrat in etwa gleich, kann die Teuerung im Land ebenfalls für eine Unterversicherung sorgen. Um das zu vermeiden, wird bei vielen Hausratversicherungen im Versicherungsvertrag eine „automatische Summenanpassung“ vereinbart. Aber was ist das genau? Um die Frage zu beantworten, muss man ein wenig ausholen.
Im Prinzip soll eine Hausratversicherung dafür sorgen, dass der Versicherte ein im Rahmen eines Versicherungsfalls beschädigtes Teil seines Hausrats durch ein neues ersetzen kann. Das bedeutet: Der Hausrat ist zum Neuwert versichert, damit der Ersatz tatsächlich möglich wird. Problematisch kann die Sache jedoch durch die Teuerung im Land werden.
Liegt der Neuwert des Hausrats zum Zeitpunkt, an dem die Versicherung abgeschlossen wird, beispielsweise bei 100.000 Franken, kann die Teuerung dazu führen, dass die Wiederbeschaffung des gesamten Hausrats nach einigen Jahren 110.000 Franken kosten würde. Das würde dann bedeuten: Der einst passend versicherte Hausrat ist nun unterversichert. Um so etwas zu vermeiden, gibt es die automatische Summenanpassung, durch die die Versicherungssumme der Hausratversicherung sich automatisch an die Teuerung anpasst. Bei AXA Winterthur liest sich das in einem Versicherungsvertrag so:
„Ohne gegenteilige Vereinbarung wird die Versicherungssumme für Hausrat alljährlich bei Fälligkeit der Prämie an den Hausratindex angepasst. Dieser wird jeweils per 30. September errechnet. Die Versicherungssumme wird um soviele Prozente verändert, als der letztbekannte Hausratindex denjenigen des Vorjahrs über- oder unterschreitet.“
Der Hausratindex wird nach bestimmten Formeln berechnet und orientiert sich an der Teuerungsrate in der Schweiz. Das bedeutet letztlich: Die Versicherungssumme steigt, wenn es aktuell teurer als zuvor wäre, den Hausrat neu beschaffen. Und mit der Versicherungssumme steigen auch die zu zahlenden Prämien. Umgekehrt sinkt die Versicherungssumme aber auch, wenn es heute preisgünstiger wäre, den Hausrat neu zu kaufen.
Wie sieht die aktuelle Situation aus? Laut eines Artikels im Tagesanzeiger vom 01. Februar 2016 kostet der Neukauf von Hausrat Möbel, Haushaltgeräte, Kleider, Geschirr oder Unterhaltungselektronik „aktuell rund 10 Prozent weniger als vor drei Jahren“. Eine Versicherungssumme, die vor drei Jahren für einen Hausrat angemessen war, der sich bis heute nicht wesentlich verändert hat, ist daher auch noch heute angemessen.
Es ist natürlich nicht ganz einfach, zu überschlagen, wie viel der eigene Hausrat wert ist. Deshalb haben Versicherer oftmals Rechner in ihre Websites integriert, die potenziellen Versicherungskunden eine angemessene Versicherungssumme vorschlagen. Solch einen Rechner findet man etwa auf der Website des Versicherers Helvetia. Ein Beispiel:
Für zwei Erwachsene und ein Kind unter 14 Jahren, die in einer Wohnung mit drei Zimmern und einem durchschnittlichen Einrechnungsstandard leben, gibt der Rechner einen pauschalen Hausratswert von 92.000 Franken an. Zur errechneten Summe kommen jeweils 10% als Reserve für Neuanschaffungen hinzu, sodass sich im Beispiel (auf 1.000 gerundet) eine vorgeschlagene Versicherungssumme von 101.000 ergibt.
Ändert sich der Hausrat im Laufe der Zeit eher wenig, reicht die automatische Anpassung der einmal errechneten Versicherungssumme in der Regel aus, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Anders sieht die Sache aus, wenn im Laufe der Zeit teurere Anschaffungen gemacht werden, durch die der Wert des Hausrats steigt. Dann kann es schnell zur Unterversicherung kommen.
Wenn der Hausrat 100.000 Franken wert ist, die Versicherungssumme aber nur bei 80.000 Franken liegt, erhält man bei einer Komplettzerstörung des Hausrats auch nur 80.000 Franken ausgezahlt. Die Unterversicherung des Hausrats kann sich aber auch bei geringeren Schäden bemerkbar machen, weil die Unterversicherung eventuell anteilig angerechnet wird.
Bei einer Versicherungssumme von 80.000 für einen Hausrat im Wert von 100.000 Franken sind 80% des Hausrats versichert. Liegt der Versicherungsschaden dann beispielsweise bei 24.000 Franken, dann bekommt man eventuell ebenfalls nur 80% erstattet, also 19.200 Franken. Manch ein Versicherer verzichtet allerdings in bestimmten Fällen auf Kürzungen aufgrund einer Unterversicherung. So schreibt etwa der Versicherer Helvetia:
„Die Helvetia verzichtet, mit Ausnahme von Elementarschäden, auf die Anrechnung einer Unterversicherung, wenn der Schadenbetrag 10% der Versicherungssumme, maximal CHF 100’000 nicht übersteigt.“
In unserem Beispiel käme es also dennoch zu einer Kürzung, weil die Schadenssumme von 24.000 den Anteil von 10% der Versicherungssumme übersteigt. Läge der Schaden bei nur 7.000 Franken, würde Helvetia dagegen auf die Kürzung verzichten.
Selbst kleine Vertragsänderungen können die Konditionen eines Versicherungsvertrags grundlegend neu strukturieren. Wird zum Beispiel eine teure Neuanschaffung mitversichert, entsteht dadurch ein neuer Vertrag, dessen Konditionen nicht mehr unbedingt komplett denen des alten entsprechen.
Vor der Erweiterung, der Änderung oder dem Wechsel einer Police ist es daher immer wichtig, sich die genauen Vertragsbestimmungen anzuschauen. Statt einer Vertragsänderung beim selben Versicherer kann bisweilen auch ein Wechsel zu einem anderen Versicherer eine gute Option sein. Änderungen in der Grundlage einer Versicherung sind immer eine gute Gelegenheit, verschiedene infrage kommende Versicherungsangebote auf den Prüfstand zu stellen.