Hauseigentümer im Winter: Haus schützen, Schnee räumen!

Die Wintermonate bringen für Hausbesitzer ganz besondere Herausforderungen. Eis und Schnee können einerseits Schäden am Haus verursachen, denen man vorbeugen sollte. Andererseits haben Hausbesitzer eine Räumungspflicht, sodass sie den Bürgersteig vor dem Haus von Eis und Schnee befreien müssen. Ansonsten haften sie möglicherweise bei Stürzen. Auf Hausschutz-Massnahmen und die Schneeräumpflicht hat jüngst der Versicherer Generali mit einer Reihe von Tipps hingewiesen.

Hauseigentümer haben Räumungspflicht

Hauseigentümer müssen den Gehweg vor ihrem Haus im Winter von Eis und Schnee befreien. Ansonsten können sie für Schäden durch Stürze vor dem Haus, die durch Glätte verursacht wurden, haftbar gemacht werden. Grundlage dafür ist Artikel 58 des Obligationenrechts. Hier heisst es:

1) Der Eigentümer eines Gebäudes oder eines andern Werkes hat den Schaden zu ersetzen, den diese infolge von fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder von mangelhafter Unterhaltung verursachen.

2) Vorbehalten bleibt ihm der Rückgriff auf andere, die ihm hierfür verantwortlich sind.

Wie Hauseigentümer bei Winterwetter Forderungen nach Schadensersatz vorbeugen können, erfährt man beim Versicherer Generali. „Alle Wege und Treppen auf dem Grundstück die von Fremden, Mietern oder Mitbewohnern genutzt werden können, müssen geräumt und gestreut sein. Die Räumungspflicht besteht zu den üblichen Zeiten, an denen Fussgänger unterwegs sind – also zwischen 7 Uhr und 22 Uhr“, berichtet er in seiner Ratgeber-Mitteilung für Hauseigentümer.

Etwas komplizierter werden die Dinge, wenn der Hauseigentümer nicht zugleich (mit oder ohne Familie) der einzige Hausbewohner ist, sondern das Haus (Ein- oder Mehrfamilienhaus) teils oder völlig vermietet hat. Im Mietvertrag kann der Vermieter die Schneeräumpflicht nämlich auf seine Mieter übertragen. In solch einem Fall empfiehlt es sich, in der Hausordnung festzulegen, wer wann konkret zum Räumdienst verpflichtet ist.

Falls ein Fussgänger auf einem nicht geräumten Bürgersteig ausrutscht, ist der jeweilige Eigentümer des Hauses am Bürgersteig prinzipiell für die Schäden haftbar. Wurde die Räumpflicht vom Vermieter jedoch auf die Mieter übertragen, kann der Eigentümer wiederum den fürs Schneeräumen zuständigen Mieter haftbar machen. Der Hausbesitzer haftet im Übrigen auch bei Verletzungen eines Passanten durch Dachlawinen, die aufgrund einer hohen Schneemenge auf einem Hausdach verursacht werden, oder durch herabfallende Eiszapfen, die sich am Haus gebildet haben.

Ohne Vorsichtsmassnahmen drohen Schäden am Haus

Im Winter bzw. davor sollten Hausbesitzer aber nicht alleine Schutzmassnahmen ergreifen, um Haftungsfällen vorzubeugen. Sie sollten sich auch darum kümmern, das Haus selbst zu schützen. Ansonsten könnte beispielsweise Feuchtigkeit in möglicherweise vorhandene Risse eindringen, dort gefrieren und Putz, Dachziegel oder Rohre sprengen. Generali rät deshalb dazu, die Fassade des Hauses auf mögliche Risse und feuchte Stellen zu kontrollieren.

Hausbesitzer sollten Dachrinnen und Abflussrohre zudem von Laub und Schmutz befreien. Sie sollten die Heizanlage warten und bei Frostgefahr immer wieder kontrollieren. Bei ausser Betrieb gesetzten Heizanlagen sollten sie die Leitungen entleeren sowie die Heizanlage mit Frostschutzmittel sichern oder ebenfalls entleeren. Zusätzlich sind Wasseranschlüsse im Freien abzusperren und Wasserleitungen zu entleeren.

Weitere Tipps des Versicherers sind unter anderem: Bei Solaranlagen sollte man Frostschutz messen bzw. nachfüllen lassen und bei Bäumen auf dem Grundstück den Zustand der Bäume regelmässig prüfen und kaputte Äste entfernen. Im Schadensfall muss man schnell handeln, um Folgeschäden zu vermeiden.

Im Schadensfall helfen die richtigen Versicherungen

Auch die grösste Vorsicht und zahlreiche Schutzmassnahmen können nicht immer verhindern, dass Eis und Schnee zu Schäden am eigenen Haus oder bei Dritten führen. In solch einem Fall ist es wichtig, gut abgesichert zu sein. Die passenden Versicherungen können dabei helfen, wobei (abhängig von der konkreten Situation) eine ganze Reihe an Versicherungen infrage kommt.

Bei Schäden am eigenen Haus greift die Gebäudeversicherung, bei Schäden am eigenen Hausrat eine Hausratversicherung. Kommt es zu Schäden bei anderen Personen, ist die richtige Haftpflichtversicherung sehr wertvoll. Und sollten unberechtigte Forderungen an den Hauseigentümer herangetragen werden, kann eine passende Rechtsschutzversicherung sehr nützlich sein. Hauseigentümer sollten daher von Zeit zu Zeit prüfen, ob ihr Versicherungsschutz rund ums winterliche Haus immer noch den eigenen Ansprüchen genügt.