Gestohlenes Velo – ein Fall für die Hausratversicherung?

Ein Velo gehört zu den beliebtesten Fortbewegungsmitteln und praktisch jeder Bürger besitzt eins. Doch der federleichte Strassenrenner hat seinen Preis und es ist umso ärgerlicher, wenn es gestohlen wird. Umso besser, wenn man es versichert hat.

Hausratversicherung mit Zusatz abschliessen

Wird das eigene Velo gestohlen, ist dies ein Fall für die Hausratversicherung. Aber wie es der Name der Versicherung schon verrät, deckt diese nur Schäden und Diebstahl in den eigenen vier Wänden respektive der eigenen Tiefgarage oder Keller.

Da es sich beim Velo um ein Fortbewegungsmittel handelt, ist man oft unterwegs und man stellt das Fahrrad beim Bahnhof, neben dem Restaurant oder neben dem Einkaufsladen ab. Kommt es zu einem Diebstahl in solch einem Fall, zahlt die Hausratversicherung keinen Rappen.

Doch mit einem Zusatz bei der Hausratversicherung kann man dieses Problem lösen. Mit dem Versicherungszusatz „einfacher Diebstahl auswärts“. Dieser kostet rund 60 Franken pro Jahr und eignet sich vor allem für Leute, welche viel mit Sportgeräten unterwegs sind. Vereinbart man mit dem Versicherer nichts Spezielles, gilt die Deckung weltweit – in der Regel mit einem Kostendach von 2 000 bis 5 000 Franken. Der Selbstbehalt beträgt praktisch bei allen Versicherungsgesellschaften 200 Franken.

Zum Neupreis versichern lassen

Nützlich ist es, sein Bike nicht nur zum Zeitwert, sondern zum seinerzeitigen Neupreis versichern zu lassen. In einem Schadenfall ist dann die ausbezahlte Summe hoch genug, um sich beim Händler ein neues Velo zu kaufen. Praktisch alle Versicherungsgesellschaften bieten diese Option für eine geringe Mehrprämie an.