Beim Umzug doppelt versichert?

Am 31. März und am 30. September steht fast die halbe Schweiz auf den Beinen. Dann sind nämlich die nationalen Umzugstage. In vielen Kantonen kann auch per Ende Juni oder auf das Jahresende umgezogen werden. Viele Mietverträge lassen oft ausserordentliche Kündigungstermine zu. Daher ist ein Umzug ein allgegenwärtiges Thema. Doch wie sieht es eigentlich mit der Versicherung aus?

Wenn das Transportunternehmen anrollt, werden Kisten und Möbel in Rekordgeschwindigkeit verschoben. Kein Wunder, dass empfindliche Sachen schnell in die Brüche gehen. Da kann man nur froh sein, wenn man die Sachen gut verpackt hat. Aber auch dann kann noch ein Gegenstand einen Schaden davon tragen.

Nur gut, wenn man eine Hausratversicherung abgeschlossen hat. Diese ist in der Schweiz zwar nicht obligatorisch, doch sehr empfehlenswert. Die Hausratversicherung übernimmt Schäden bei den eigenen beweglichen Haushaltsgütern wie Möbel, Kleider, Geschirr oder Geräten.

Spezielle Umzugsversicherung oft überflüssig

Wer schon einmal Umzugsfirma für den Wohnungswechsel beauftragt hat, dem ist aufgefallen, dass das Unternehmen darauf hinweist, eine spezielle Umzugsversicherung abzuschliessen. Dies ist in der Regel aber nicht nötig, da praktisch bei allen Versicherungsanbietern Umzugsschäden von der Hausratversicherung gedeckt sind. Somit muss die Umzugsversicherung nicht abgeschlossen werden, da man sonst doppelt versichert ist. Das gesparte Geld kann man auch anders einsetzen.

Beim Umzug sollte man aber vor allem auch eine Unterversicherung vermeiden. Diese liegt dann vor, wenn die Versicherungssumme unter dem Wert des Hausrats liegt. Kommt es zu einem Schaden, können die Versicherer die Leistungen proportional zur Unterversicherung kürzen. Der Verlust kann schnell einmal mehrere Tausend Franken betragen.

Tipp: Ein Umzug bietet den optimalen Zeitpunkt, die Versicherungssumme der Realität anzupassen. Vor allem, wenn Paare zusammenziehen, verändert sich der Wert des Hausrates spürbar.