Vermögensstraftaten gehen um 9% zurück

Die Anzahl der Vermögensstraftaten ist in der Schweiz 2015 um 9% auf 336.077 Fälle zurückgegangen. Die

Aufklärungsquote verbesserte sich von 18,4% (2014) auf 19,1%. Das geht aus der im März 2016 veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) hervor. Es sind positiv stimmende Zahlen. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Kantonen bleiben aber immens.

Straftaten gegen das Vermögen: Verteilung nach Straftaten

Bei 48,1% der Straftaten gegen das Vermögen handelt es sich um Diebstähle (ohne Fahrzeugdiebstahl). In absoluten Zahlen sind das 161.660 Fälle. Bei 16,1% der Fälle handelt es sich dagegen um eine Sachbeschädigung bei einem Diebstahl (54.103 Fälle). In jeweils 13,4% aller Fälle ist die Straftat gegen das Vermögen eine Sachbeschädigung ohne Diebstahl beziehungsweise ein Fahrzeugdiebstahl (44.890 bzw. 44.900 Fälle).

Der Kanton Genf hat die höchste Diebstahlquote

Laut PKS kommt es im Kanton Genf zu 58,5 Diebstählen (ohne Ladendiebstahl) pro 1.000 Einwohner. Davon sind zwölf Fälle Einbruchs- oder Einschleichdiebstähle. Beim Einbruchdiebstahl wendet der Einbrecher Gewalt an, um ins Haus zu gelangen. Dagegen nutzt er beim Einschleichdiebstahl beispielsweise ein offenes Fenster, um ins Haus zu kommen. Hier kann es sein, dass die Hausratversicherung aufgrund der Fahrlässigkeit des Hausinhabers nicht für den Schaden aufkommt. 6,3 der Fälle im Kanton Genf sind Fahrraddiebstähle und 3,5 Fahrzeugdiebstähle (ohne Fahrraddiebstahl).

Ebenfalls Kantone mit vergleichsweise vielen Diebstählen sind Basel-Stadt mit 47,5 Fällen auf 1.000 EinwohnerInnen, Neuenburg mit 32,1 Fällen und Waadt mit 31,4 Fällen. Am anderen Ende der Liste findet man die Kantone Appenzell Ausserrhoden mit 6,5, Nidwalden mit 7,2, Uri mit 7,3 und Appenzell Innerrhoden mit 7,6 Fällen.

Diebstahl: Fallzahlen sinken um 13%

Die Diebstahlzahlen (ohne Fahrzeugdiebstahl) sind in der Schweiz zwischen 2014 und 2015 um 13% auf 161 660 Fälle zurückgegangen. Die Zahl der Fahrzeugdiebstähle reduzierte sich um 6% auf 44.900 und die der Sachentziehungen um 2%. Bei einer Sachentziehung fehlt im Unterschied zum Diebstahl die Aneignungsabsicht. Der Täter nimmt beispielsweise etwas, um es anschliessend wegzuwerfen. Gestiegen ist die Anzahl der unrechtmässigen Aneignungen und zwar um 7% auf 2 909 Fälle.

Ein Unterschied: „Diebstahl“ und „unrechtmässige Aneignung“ Die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) schilderte 2006 einen Fall an einem Bankomaten. Eine Kundin hatte versucht, Geld abzuheben, war aber scheinbar unverrichteter Dinge wieder abgezogen, weil sie dachte, der Automat funktioniere nicht. Als sie sich bereits entfernt hatte, warf der Bankomat dann aber doch 1.000 Franken von ihrem Konto aus.

Der Kunde, der hinter der Frau am Automaten gestanden hatte, steckte dieses Geld ein. Er wurde ertappt und von der Neuenburger Strafjustiz zunächst wegen Diebstahls verurteilt. Das Bundesgericht sah aber nur eine „unrechtmässige Aneignung“ gegeben, weil ein Diebstahl voraussetzt, dass „der Gewahrsam eines anderen gebrochen wird“, schrieb die NZZ.

„Gewahrsam ist die von einem natürlichen Herrschaftswillen getragene Herrschaftsmacht über eine Sache … Kriterium dafür, wer wann und wo Ge­wahr­sam an ei­ner Sa­che hat, sind die Regeln des sozialen Lebens bzw. die Verkehrsauffassung“ heisst es bei Professor Dr. Wolfgang Wohlers vom Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Zürich im Internet.

Die Aufklärungsquote bleibt relativ niedrig

Die Aufklärungsquote bei einigen Vermögensstraftaten hat sich zwar verbessert, bleibt aber insgesamt relativ niedrig. So stieg etwa die Aufklärungsquote beim Diebstahl (ohne Fahrzeugdiebstahl) zwischen 2014 und 2015 von 17,8% auf 18,2%. Das bedeutet: Nach wie vor bleiben statistisch mehr als vier von fünf Straftaten unaufgeklärt. Beim Fahrzeugdiebstahl sieht es noch viel schlechter aus. Hier stieg die Aufklärungsquote nur von 3,8% auf 4,1%.

Bei der unrechtmässigen Aneignung ist die Aufklärungsquote mit 22% (2015) wieder deutlich höher, sank aber im Vergleich zu 2014 um 1,3 Prozentpunkte. Bei der Sachentziehung kam es wiederum zu einem Plus und die Aufklärungsquote ist um ein Vielfaches höher. 2015 lag sie bei 85,1%. Bei der Sachbeschädigung bei bzw. ohne Diebstahl liegen die Aufklärungsquoten bei 13,5% und 17,7%.